Rechtsprechung
   BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14   

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BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14 (https://dejure.org/2015,31529)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2015 - IV ZR 438/14 (https://dejure.org/2015,31529)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14 (https://dejure.org/2015,31529)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 818 Abs 2 BGB, § 1936 BGB, § 2018 BGB
    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

  • IWW

    §§ 2023, ... 2024 BGB, §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1, 2 BGB, § 2021 BGB, § 818 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 1, §§ 2018 ff. BGB, § 1936 BGB, § 1942 Abs. 2 BGB, § 812 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 287 ZPO, § 561 ZPO, Art. 229 § 6 EGBGB, § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 197 Abs. 2 BGB, §§ 195, 199 BGB, § 199 Abs. 4 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, Art. 229 § 23 Abs. 1 und 2 EGBGB, § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 2130, 2362 BGB, § 199 Abs. 3a BGB, § 2018 BGB, 199 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Zinsanspruch des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer bei vorheriger Berufung des Fiskus als gesetzlichen Erben neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses

  • rewis.io

    Herausgabe- und Zinsansprüche des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erbrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsanspruch des Erben gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer bei vorheriger Berufung des Fiskus als gesetzlichen Erben neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Fiskus als Erbschaftsbesitzer - und die Ansprüche des später entdeckten Erben

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erben können gegen den Fiskus als rechtmäßigen Erbschaftsbesitzer Zinsansprüche geltend machen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben gegen Fiskus als Erbschaftsbesitzer auf Herausgabe des Nachlasses nebst Zinsen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Erben gegen Fiskus als Erbschaftsbesitzer auf Herausgabe des Nachlasses nebst Zinsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 156
  • MDR 2015, 1372
  • FamRZ 2016, 39
  • Rpfleger 2016, 155
  • FF 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Hat der Bereicherungsschuldner das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwendet, hat er die dadurch ersparten Zinszahlungen entsprechend § 818 Abs. 1 und 2 BGB als Vorteile aus dem Gebrauch des Geldes an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben (BGH, Urteil vom 6. März 1998 - V ZR 244/96).

    Auch für die Herausgabepflicht des Erbschaftsbesitzers besteht kein entscheidender Unterschied, ob er das erlangte Geld zinsbringend anlegt und damit sein Vermögen vermehrt oder ob er eine Verminderung seines Vermögens vermeidet, indem er eine eigene verzinsliche Schuld ablöst (BGHZ 138, 160, 164 ff.).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Zwar kann es an der Ursächlichkeit der rechtsgrundlosen Leistung für die Schuldentilgung fehlen, wenn der Bereicherungsschuldner seine Schuld unter Einschränkung seines Lebensstandards in gleicher Weise auch ohne die Leistung zurückgezahlt hätte (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91, BGHZ 118, 383, 388 f.; Palandt/Sprau, BGB 74. Aufl. § 818 Rn. 45).
  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Von dieser werden alle Ansprüche aus dem Buch 5 "Erbrecht" des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfasst, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist (Senatsurteil vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 6 f., 10).
  • BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

    Rechtsstellung der einlösenden Bank bei Unwirksamkeit der Scheckbegebung wegen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Dabei kommt es nicht auf die allgemeine Frage an, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Fiskus zu verzinsen ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 9; vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03, juris Rn. 32; ferner BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 125/11, WM 2012, 1208 Rn. 8 ff.).
  • OLG München, 05.05.2011 - 31 Wx 164/11

    Gerichtliche Feststellung des Fiskalerbrechts: Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Das Erbrecht des Staates trägt gerade den Charakter eines wirklichen privaten Erbrechts, nicht dagegen eines hoheitlichen Aneignungsrechts (OLG München NJW-RR 2011, 1379, 1380; Staudinger/Werner (2008), BGB § 1936 Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Zwar ist es Sinn und Zweck des gesetzlichen Erbrechts des Staates, herrenlose Nachlässe zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung zu sichern (Senatsbeschluss vom 23. November 2011 - IV ZB 15/11, ZEV 2012, 150 Rn. 7; MünchKomm-BGB/Leipold, 6. Aufl. § 1936 Rn. 2).
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 125/11

    Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen an den Landesfiskus: Umfang der an den

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Dabei kommt es nicht auf die allgemeine Frage an, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Fiskus zu verzinsen ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 9; vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03, juris Rn. 32; ferner BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 125/11, WM 2012, 1208 Rn. 8 ff.).
  • LG Münster, 09.03.2015 - 11 O 316/14

    Auskunftsanspruch eines Erben gegenüber dem Erbbesitzer

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Der Zinsanspruch besteht nämlich jedenfalls in den Fällen, in denen der Fiskus als Erbschaftsbesitzer gemäß §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB in Anspruch genommen wird (so auch LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9. März 2015 - 11 O 316/14).
  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 145/03

    Ansprüche eines Kreditinstituts nach Einlösung eines Schecks

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Dabei kommt es nicht auf die allgemeine Frage an, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Fiskus zu verzinsen ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteile vom 3. Februar 2004 - XI ZR 125/03, BGHZ 158, 1, 9; vom 30. März 2004 - XI ZR 145/03, juris Rn. 32; ferner BGH, Urteil vom 24. Mai 2012 - IX ZR 125/11, WM 2012, 1208 Rn. 8 ff.).
  • LG Potsdam, 22.02.2008 - 1 O 35/07

    Anspruch gesetzlicher Erben gegen den Landesfiskus auf Herausgabe der Nutzungen

    Auszug aus BGH, 14.10.2015 - IV ZR 438/14
    Der Zinsanspruch besteht nämlich jedenfalls in den Fällen, in denen der Fiskus als Erbschaftsbesitzer gemäß §§ 2018, 2021, 812 Abs. 1, 818 Abs. 1 und 2 BGB in Anspruch genommen wird (so auch LG Potsdam NVwZ-RR 2008, 513; LG Münster, Teilurteil vom 9. März 2015 - 11 O 316/14).
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Das Erbrecht des Staates trägt den Charakter eines wirklichen privaten Erbrechts (vgl. BGH, IV ZR 438/14, Urteil vom 14. Oktober 2015, Rn. 9 bei juris m. w. N.).
  • BGH, 14.12.2018 - V ZR 309/17

    Erbenhaftung des Fiskus für Wohngeldschulden in einer

    Herrenlose Nachlässe sollen vermieden und eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung soll gesichert werden (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, NJW 2016, 156 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 97/15

    Umfang des Ersatzanspruchs des nichtehelichen Kindes gegen den Staat bei von

    Ein Anspruch aus §§ 2018, 2020, 2021, 818 Abs. 2 BGB, der unter anderem die Zahlung von Wertersatz für durch den Erbschaftsbesitzer ersparte oder erzielte Zinsen erfasst und sich auch gegen den Fiskus richten kann (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, ZEV 2015, 698 Rn. 6 ff.), besteht demgegenüber nicht.

    Dies ist der maßgebliche Unterschied zu der Sachverhaltskonstellation, die dem Senatsurteil vom 14. Oktober 2015 (IV ZR 438/14, ZEV 2015, 698) zugrunde lag.

  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

    Die Verjährungsfrist des dem Kläger gegen die Beklagte als Erbin ihres Mannes zustehenden Anspruchs aus § 2025 BGB, bei dem es sich um einen erbrechtlichen Anspruch gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der bis zum 31. Dezember 2009 geltenden Fassung handelt (vgl. zum weit zu verstehenden Begriff des erbrechtlichen Anspruchs Senatsurteile vom 18. April 2007 - IV ZR 279/05, ZEV 2007, 322 Rn. 7; vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 438/14, ZEV 2015, 698 Rn. 6), beträgt gemäß § 195 BGB in der ab 1. Januar 2010 maßgeblichen Fassung drei Jahre (Palandt/Weidlich, BGB 78. Aufl. § 2025 Rn. 3; Staudinger/Gursky, BGB (2016) § 2025 Rn. 13; MünchKomm-BGB/Helms, 7. Aufl. § 2026 Rn. 7; zum Übergangsrecht vgl. ferner Art. 229 § 6 und Art. 229 § 23 EGBGB).
  • OLG Bamberg, 29.02.2016 - 4 U 78/14

    Ansprüche des Erben wegen Zinsnutzungen gegen den Fiskus als Erbschaftsbesitzer

    In einer solchen Konstellation fallen auch die erst ab dem 1.1.2002 entstandenen Zinsansprüche des Erben in den Anwendungsbereich der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 EGBGB (Anschluss an BGH, NJW 2005, 739; BGH, NJW 2006, 44 und NJW 2014, 2951, dort Rn. 43; Abgrenzung zu BGH, NJW 2016, 156, dort Rn.16).

    Nach teilweiser Zulassung der Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.10.2015 (NJW 2016, 156) das Senatsurteil insoweit aufgehoben, als die Klägerinnen noch einen Anspruch auf Jahreszinsen von 4% aus 57.348,04 Euro für den Zeitraum vom 22.03.2003 bis zum 30.04.2014 weiterverfolgen, und im Umfang der Aufhebung die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

  • OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19

    Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung

    Vielmehr hat das Erbrecht den Charakter eines wirklichen privaten Erbrechts, so dass der Staat wie andere Erbschaftsbesitzer gegenüber dem wahren Erben haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 438/14 -, juris Rn. 9).
  • OLG Braunschweig, 23.07.2020 - 11 U 65/19
    Vielmehr hat das Erbrecht den Charakter eines wirklichen privaten Erbrechts, so dass der Staat wie andere Erbschaftsbesitzer gegenüber dem wahren Erben haftet (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2015 - IV ZR 438/14 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - II-1 UF 83/14   

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https://dejure.org/2015,20009
OLG Düsseldorf, 31.07.2015 - II-1 UF 83/14 (https://dejure.org/2015,20009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.07.2015 - II-1 UF 83/14 (https://dejure.org/2015,20009)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - II-1 UF 83/14 (https://dejure.org/2015,20009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Vaterschaftsfestellung vor der Geburt des Kindes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Embryonen im Ausland - Feststellung der Vaterschaft in Deutschland?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vaterschaft: Keine rechtliche Feststellung vor der Geburt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Feststellung einer Vaterschaft nach Deutschem Recht für Embryonen im Ausland

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Feststellung einer Vaterschaft nach deutschem Recht für Embryonen im Ausland

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Feststellung einer Vaterschaft nach Deutschem Recht für Embryonen im Ausland

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Keine Vaterschaftsfeststellung für Embryonen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Vaterschaft für Embryonen im Ausland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Feststellung einer Vaterschaft nach deutschem Recht für Embryonen im Ausland

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine deutsche Vaterschaftsfeststellung für Embryonen in den USA

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Feststellung einer Vaterschaft nach deutschem Recht für Embryonen im Ausland - Feststellung der Vaterschaft für ein Kind erfolgt nach deutschem Recht grundsätzlich erst mit der Geburt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Feststellung der Vaterschaft für Embryonen im Ausland

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1979
  • FF 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 351/15

    Keine Feststellung der Vaterschaft des deutschen Samenspenders für in Kalifornien

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2015, 1979 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt, die Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung im Hinblick auf ein bestimmtes Kind sei vor dessen Geburt gesetzlich nicht eröffnet.
  • LG Darmstadt, 28.08.2019 - 8 O 166/18

    Kein Anspruch der Frau auf Herausgabe einer imprägnierten Eizelle nach dem Tode

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Urteil vom 17.06.2016 (Az. 14 U 165/15; abgedruckt u.a. FamRZ 2016, 1790 ff.; im Langtext zit. nach juris) sowie der herrschenden Literaturmeinung (vgl. hierzu: Peter Bilsdorfer: Rechtliche Probleme der In-vitro-Fertilisation und des Embryo-Transfers, MDR 1984, 803, 804; Annette Prehn: Die Strafbarkeit der post-mortem-Befruchtung nach dem Embryonenschutzgesetz, MedR 2011, 559, 561; Dagmar Coester-Waltjen: Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2015, II-1 UF 83/14, 1 UF 83/14 - Zur Abstammung: Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt eines Kindes, FamRZ 2015, 1979, 1981; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, ESchG § 4 Rdnr. 13; BeckOGK/Mössner, 01.07..2019, BGB § 90 Rdnr. 16.2 m. w. N.) an, dass eine aus gespendeten Keimzellen reproduktionsmedizinisch erzeugte imprägnierte Eizelle gemäß § 947 Abs. 1 BGB analog im Miteigentum beider Keimzellenspender steht.
  • AG Kempten, 30.09.2016 - 2 F 635/15

    Vaterschaftsfeststellung bei vertraulicher Geburt

    Die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft vor der Geburt ist nicht möglich (OLG Düsseldorf, FamRZ 2015, S. 1979).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29394
BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 (https://dejure.org/2015,29394)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 246 Abs 1 FamFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage - Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren - Zur Frage der Bedarfsdeckung durch ...

  • Wolters Kluwer

    Interessenabwägung zwischen den Interessen von Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger beim Kindesunterhalt an einen Erwachsenen

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von Verfahrenskostenhilfe trotz ungeklärter Rechtslage - Geltendmachung von Kindesunterhalt im Eilverfahren - Zur Frage der Bedarfsdeckung durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Interessenabwägung zwischen den Interessen von Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubiger beim Kindesunterhalt an einen Erwachsenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gericht muss Prozesskostenhilfe auch dann gewähren wenn eine höchstrichterlich ungeklärte Rechtslage besteht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die ungeklärte Rechtsfrage

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 138 (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe bei schwieriger, bislang ungeklärter Rechtsfrage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1378
  • FamRZ 2016, 30
  • FF 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich insoweit, als das Land Nordrhein-Westfalen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Das Bundesverfassungsgericht kann dann eingreifen, wenn die angegriffene Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruht und die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht in einer den Unbemittelten benachteiligenden Weise überspannt werden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 1715/02

    Zur Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Klage gerichtet auf

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Prozesskostenhilfe ist daher auch dann zu gewähren, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 2004 - 1 BvR 1715/02 -, juris, Rn. 23 f.).
  • OLG Schleswig, 24.11.1987 - 8 UF 106/87

    Unterhaltsanspruch - Berufsausbildungsbeihilfe als anrechenbares Einkommen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • OLG Oldenburg, 30.06.1988 - 14 UF 195/87

    Arbeitsamt; Berufsausbildungsbeihilfe; Unterhaltsberechtigter; Anrechenbare

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1125/14
    Für die dem Beschwerdeführer nach dem SGB III gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe liegt es danach nahe, mit der bisher ergangenen Rechtsprechung zu differenzieren: Wird die Berufsausbildungsbeihilfe als Vorauszahlung geleistet, dürfte es sich um eine nicht bedarfsdeckende subsidiäre Sozialleistung handeln, da gemäß § 68 Abs. 2 SGB III ein Anspruch der oder des Auszubildenden auf Unterhaltsleistungen gegen die Eltern bis zur Höhe des anzurechnenden Unterhaltsanspruchs mit der Zahlung der Berufsausbildungsbeihilfe auf die Agentur für Arbeit übergeht; nur im Falle einer endgültigen Bewilligung dürfte die Berufsausbildungsbeihilfe als bedarfsdeckendes Einkommen der oder des Auszubildenden anzurechnen sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 24. November 1987 - 8 UF 106/87 -, SchlHA 1988, S. 53; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Juni 1988 - 14 UF 195/87 -, BeckRS 2010, 26302; jeweils zu der vergleichbaren Vorgängervorschrift des § 40 AFG).
  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 98-IV-19

    Zu Fixierungsmaßnahmen (hier nach dem SächsPsychKG)

    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erledigt sich insoweit, als der Freistaat Sachsen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 - juris Rn. 21).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 59/16

    Willkürverbot; familiengerichtliches Verfahren; Darlegungslast im einstweiligen

    Die Beschwerdeführerin trägt schließlich vor, das Bundesverfassungsgericht habe für § 246 Abs. 1 FamFG anerkannt, ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden in Unterhaltssachen sei nicht erforderlich (BVerfG, Beschl. v. 29. September 2014 - 1 BvR 1125/14-, FamRZ 2016, 30 ff, zitiert nach Juris), einem Anspruch auf laufenden Unterhalt sei die Eilbedürftigkeit vielmehr immanent.
  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 11 C 21.1855

    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Rückrufaktion für ein

    Verfassungsrechtlich ist es unbedenklich, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe davon abhängig zu machen, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint, solange die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht nicht in einer den Unbemittelten benachteiligenden Weise überspannt werden (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 29.9.2015 - 1 BvR 1125/14 - FamRZ 2016, 30 = juris Rn. 13; B.v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 u.a. - BVerfGE 81, 347 = juris Rn. 25 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.08.2023 - 4 Ta 7/23

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Antrag auf Entfernung von Abmahnungen neben

    Ziel ist eine weitgehende Angleichung der Situation von finanziell Leistungsfähigen und weniger Leistungsfähigen bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG 29. September 2015 - 1 BvR 1125/14 -).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28777
BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 (https://dejure.org/2015,28777)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen für die Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 AdWirkG, § 2 Abs 2 S 1 AdWirkG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Pflicht zur Amtsermittlung verletzt Anspruch des Rechtssuchenden auf effektiven Rechtsschutz - Zur Möglichkeit der Aktenbeiziehung auf Grundlage der Europäischem Beweiserhebungsverordnung ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen auf der Basis eines adoptionsrechtlichen Anerkennungsverfahrens nach dem Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Pflicht zur Amtsermittlung verletzt Anspruch des Rechtssuchenden auf effektiven Rechtsschutz - Zur Möglichkeit der Aktenbeiziehung auf Grundlage der Europäischem Beweiserhebungsverordnung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen auf der Basis eines adoptionsrechtlichen Anerkennungsverfahrens nach dem Adoptionswirkungsgesetz ( AdWirkG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grenzüberschreitende (Adoptions-)Sachverhalte - und institutionalisierte Erleichterungen für die Aufklärung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen kann geboten sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung spezifisch institutionalisierter Erleichterungen und Unterstützungsmaßnahmen kann geboten sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 626
  • FamRZ 2016, 26
  • FF 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstands ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 101, 275 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes enthält auch die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes, der die grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Verfahrensgegenstands ermöglichen muss (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 101, 275 ).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Verfassungswidrig ist die Entscheidung jedoch, wenn sie auf einem schweren Rechtsanwendungsfehler wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Die Entscheidung über den Gegenstandswert beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach eine Verletzung dieses Grundrechts dadurch festgestellt, dass die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng ausgelegt haben, dass eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich war (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris, Rn. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-175/06

    Tedesco - Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13
    Da die Beweisaufnahmeverordnung abweichend von der Initiative Deutschlands (vgl. Jayme/Kohler, IPRax 2001, S. 501 mit Hinweis auf ABI. EG Nr. C 314/1 ) auf die Einbeziehung "anderer gerichtlicher Handlungen" jedenfalls dem Wortlaut nach verzichtet, wird andererseits vertreten, dass solche Maßnahmen nicht in den Anwendungsbereich der Beweisaufnahmeverordnung fallen (vgl. insbesondere Generalanwältin Kokott, Schlussanträge vom 18. Juli 2007, Rs. C-175/06, Nr. 79).
  • BVerfG, 15.09.2020 - 1 BvR 2435/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von

    Ein Verfassungsverstoß kommt vielmehr nur unter besonderen Umständen in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 21 f.).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2019 - 11 W 114/17

    Erbscheinsverfahren: Ergänzende Auslegung eines durch einen jüdischen Erblasser

    Auch Beweisanträge der Beteiligten darf das Gericht dann außer Betracht lassen, wenn es sie aus Rechtsgründen für unerheblich oder wenn es die angebotenen Beweise nach dem sonstigen Ergebnis der Ermittlungen für überflüssig oder nicht sachdienlich hält (BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13, juris Rn. 26; Keidel/Sternal, FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 22).
  • BVerfG, 02.08.2023 - 2 BvR 593/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend eine Abschiebungsanordnung nach

    Wie das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Sachaufklärungspflichten aus § 26 FamFG oder § 10 Abs. 1 StrRehaG festgestellt hat, darf ein Gericht die prozessualen Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nicht so eng auslegen, dass eine sachliche Prüfung des anhängigen Falles nicht mehr möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 -, Rn. 22; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19 f.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Es kann die Ermittlungen dann abschließen, wenn von diesen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 2015 - 1 BvR 1321/13 - juris Rn. 26).
  • AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20

    Der Nutzen der von der STIKO empfohlenen Impfungen überwiegt das Impfrisiko.

    Insbesondere brauchen nicht alle von den Beteiligten angebotenen Beweise erhoben zu werden (BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 - FamRZ 2016, 26).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.09.2015 - 7 WF 1073/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29111
OLG Nürnberg, 18.09.2015 - 7 WF 1073/15 (https://dejure.org/2015,29111)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.09.2015 - 7 WF 1073/15 (https://dejure.org/2015,29111)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. September 2015 - 7 WF 1073/15 (https://dejure.org/2015,29111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de

    § 57 FamFG
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens hinsichtlich der elterlichen Sorge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren kann ausgeschlossen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren kann ausgeschlossen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FF 2016, 42
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bamberg, 01.07.2019 - 2 WF 140/19

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Auch insoweit ist auf den eng auszulegenden Wortlaut der Sondervorschrift des § 57 S. 2 FamFG abzustellen (vgl. OLG Nürnberg, B. v. 18.9.2015, 7 WF 1073/15 - juris; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 1287; Zöller, a.a.O., § 57 FamFG Rn. 5 mit Hinweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2017 - 4 WF 3/17

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren

    Der Senat schließt sich insoweit der weitaus überwiegenden Rechtsprechung (KG AGS 2015, 146; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 593f., OLG Koblenz FamRZ 2016, 1287f., OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.09.2015, 7 WF 1073/15, www.juris.de) an.
  • OLG Koblenz, 11.05.2018 - 9 WF 142/18

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Eilverfahren in

    Dies genügt für die Verwirklichung der Ausnahme des § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG , mit der nur besonders einschneidende Entscheidungen des Familiengerichts einer Überprüfung im Wege der Beschwerde zugänglich gemacht werden sollen, indes gerade nicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris, Rdnr. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 WF 146/13 -, BeckRS 2013, 18757; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 11 WF 81/16 -, BeckRS 2016, 103385; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. September 2015 - 7 WF 1073/15 -, juris, Rdnr. 23; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15 -, BeckRS 2015, 14988; KG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 25 WF 54/14 -, BeckRS 2014, 14601; MünchKomm-Soyka, FamFG , 2. Aufl. 2013, § 57 , Rdnr. 3).
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